Weiterbildungen als Selbstzahler*innen finanzieren und Fördermöglichkeiten für Selbstständige und Angestellte
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen.
Wir unterstützen Sie – soweit möglich – bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderung.
Als Privatzahler*in erhalten Sie 10 % Preisnachlass bei Anmeldung mit der Angabe des Kennworts „Privatzahler*in“.
Geben Sie zudem das Kennwort „dapr.bildungsfinanzierung“ mit an, zahlen Sie nach der erfolgreichen Anmeldung zu Ihrem Wunschseminar zunächst nur 30 % des Preises und können dann die gewählte dapr-Weiterbildung besuchen. Zudem erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme Ihr dapr-Teilnahmezertifikat.
Die restlichen 60 % des Preises zahlen Sie je nach beruflicher Situation an die dapr:
Für das Intensivtraining Social Media haben wir die dapr.bildungsfinanzierung beispielhaft für Sie einmal durchgespielt. Unsere Modellrechnung zum Download:
Das deutsche Steuerrecht ermöglicht Ihnen, Weiterbildungskosten zu reduzieren. Sie können die Studiengebühren, aber auch Kosten für Lehrmaterial und andere Arbeitsmittel, wie beispielsweise einen Computer, sowie möglich Reisekosten (Fahrt- und Unterbringungskosten, Verpflegungsmehraufwand) im Zusammenhang mit der beruflichen Fortbildung steuerlich absetzen.
Wenn Sie Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit versteuern, können Sie diese als Werbungskosten angeben. Für selbstständige Unternehmer fallen Fortbildungskosten unter die Betriebsausgaben. Es lohnt sich, bei einem/einer Steuerberater*in nachzufragen, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können.
Viele unserer Teilnehmer*innen werden von ihren Arbeitgeber*innen unterstützt – denn sie können das in den Seminaren und Modulen Gelernte unmittelbar in ihrem Job anwenden.
Die Unterstützung durch den/die Arbeitgeber*in kann eine Voll- oder Teilfinanzierung der Weiterbildung umfassen, aber auch die (teilweise) Freistellung für die Teilnahme an den Präsenztagen. Der Umfang der Unterstützung ist in der Regel Verhandlungssache – sammeln Sie Argumente für Ihr Weiterbildungsvorhaben und gehen Sie aktiv auf Ihre Vorgesetzen zu. Gerne beraten wir Sie dazu.
Mit dem ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird Solo-Selbstständigen und Freiberufler*innen, die mindestens zwei Jahre ihre Tätigkeit ausüben, eine nachgelagerte Erstattung von Qualifizierungskosten ermöglicht. Weitere Informationen zur finanziellen Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie den Voraussetzungen finden sich hier. Eine Liste der bundesweiten Beratungsstellen ist hier abrufbar.
Für Soldat*innen besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Berufsförderungsdienst (BFD): www.bfd.bundeswehr.de.
Leider können Sie den Bildungsurlaub aktuell nicht bei unseren Weiterbildungen einsetzen. Sollte sich dies ändern, werden wir die Informationen hierzu an dieser Stelle ergänzen.
Einem Antrag auf Weiterbildungsförderung geht bei nahezu allen Förderprogrammen eine Beratung bei der jeweiligen Beratungsstelle voraus. Gefördert werden in der Regel nur die Seminarkosten; nicht förderbar sind meist Kosten für Anreise, Hotel- und Verpflegung.
In NRW gibt es den Bildungsscheck. Seit dem
1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen. Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro.
Der Bildungsscheck wird nach einer kostenfreien Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Der Bildungsscheck NRW wird von der Deutschen Akademie für Public Relations akzeptiert.
Weitere Informationen und Kontaktdaten unter:
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
In Hamburg wird der Weiterbildungsbonus PLUS angeboten, der zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen unterschiedlicher Zielgruppen dient und von der Deutschen Akademie für Public Relations akzeptiert werden kann. Details zu den Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Weiterbildungsbonus PLUS sind hier abrufbar.
Zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterentwicklung haben Sie als Erwerbstätige/r die Möglichkeit, in Schleswig-Holstein den Weiterbildungsbonus zu beantragen. Details zur Vorgehensweise und zur Höhe des möglichen Zuschusses sind hier abrufbar.
Tel.: 0211/176070-64
E-Mail: annette.bouteiller@dapr.de