Finanzierung von Seminaren in Kommunikation & PR

Weiterbildungen als Selbstzahler*innen finanzieren und Fördermöglichkeiten für Selbstständige und Angestellte

Finanzierung & Fördermöglichkeiten.

Ihre Finanzierung von unseren Seminaren

  • Eine Aus- oder Weiterbildung bei der dapr ist eine sinnvolle Investition in die Karriere. Doch nicht immer ist die Finanzierung einfach – deshalb möchten wir Sie auf dieser Seite mit einigen Informationen und Tipps zu Förderungen unterstützen.
  • Mit der dapr-Bildungsfinanzierung bieten wir Ihnen eine eigene flexible Möglichkeit.
  • Aufgrund der großen Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, gibt es im Bereich der regionalen Förderungen leider keine Pauschallösung. Die Möglichkeiten sind jedoch vielfältig. Einige weiterführende Links haben wir hier zusammengestellt.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen.
Wir unterstützen Sie – soweit möglich – bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderung.

dapr.bildungsfinanzierung.

Für Privatzahler*innen: Nutzen Sie die dapr.bildungsfinanzierung

  • Wir finden: Weiterbildung und Fachwissen sollten für alle (angehenden) Kommunikator*innen zugänglich und möglich sein – auch, wenn sie diese selbst finanzieren oder sich gerade beruflich neu- oder umorientieren.
  • Daher möchten wir Sie als Privatzahler*innen dabei unterstützen, Ihre Wunsch-Weiterbildung absolvieren zu können – mit Rabatt und einem fairen Finanzierungsmodell für alle dapr-Seminare.

10 % Sofortrabatt

Als Privatzahler*in erhalten Sie 10 % Preisnachlass bei Anmeldung mit der Angabe des Kennworts „Privatzahler*in“.

30 % nach Anmeldung

Geben Sie zudem das Kennwort „dapr.bildungsfinanzierung“ mit an, zahlen Sie nach der erfolgreichen Anmeldung zu Ihrem Wunschseminar zunächst nur 30 % des Preises und können dann die gewählte dapr-Weiterbildung besuchen. Zudem erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme Ihr dapr-Teilnahmezertifikat.

60 % in Monatsraten oder bei Start eines neuen Jobs

Die restlichen 60 % des Preises zahlen Sie je nach beruflicher Situation an die dapr:

  • Wenn Sie aktuell beruflich beschäftigt sind: Den Restbetrag des Seminarpreises (60 %) zahlen Sie wahlweise in sechs Monatsraten (je 10 %) oder in zwölf Monatsraten (je 5 %) an uns zurück.
  • Wenn Sie sich gerade beruflich neu orientieren oder arbeitssuchend sind: Erst ab Start in den neuen Job (jedoch maximal zwei Jahre nach Seminarabschluss) zahlen Sie den Restbetrag des Seminarpreises (60 %) wahlweise in sechs Monatsraten (je 10 %) oder in zwölf Monatsraten (je 5 %) an uns zurück.

Beispielrechnung

Für das Intensivtraining Social Media haben wir die dapr.bildungsfinanzierung beispielhaft für Sie einmal durchgespielt. Unsere Modellrechnung zum Download:

Das „Kleingedruckte“

  1. Die dapr.bildungsfinanzierung ist nicht mit anderen Angeboten oder Rabatten kombinierbar und nicht bei den dapr-Prüfungen anwendbar.
  2. Sämtliche Angebote/Angebotsteile der dapr.bildungsfinanzierung sind ausschließlich Privatzahler*innen vorbehalten. Sie sind also nur möglich, wenn Sie als Privatzahler*in selbst die Kosten der dapr-Weiterbildung übernehmen und diese nicht Ihr/e Arbeitgeber*in übernimmt bzw. Ihnen diese erstattet. Das Angebot gilt auch, wenn Sie freiberuflich bzw. als selbstständige/r Berater*in tätig sind.
  3. Die dapr behält sich immer eine individuelle Prüfung sowie eine freie Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung der jeweiligen Anmeldung mit Antrag auf die dapr.bildungsfinanzierung vor. Erfolgt eine Ablehnung durch die dapr, wird die Anmeldung selbstverständlich kostenfrei von dapr-Seite storniert.

Weitere Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten.

Steuerliche Absetzbarkeit

Das deutsche Steuerrecht ermöglicht Ihnen, Weiterbildungskosten zu reduzieren. Sie können die Studiengebühren, aber auch Kosten für Lehrmaterial und andere Arbeitsmittel, wie beispielsweise einen Computer, sowie möglich Reisekosten (Fahrt- und Unterbringungskosten, Verpflegungsmehraufwand) im Zusammenhang mit der beruflichen Fortbildung steuerlich absetzen.

Wenn Sie Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit versteuern, können Sie diese als Werbungskosten angeben. Für selbstständige Unternehmer fallen Fortbildungskosten unter die Betriebsausgaben. Es lohnt sich, bei einem/einer Steuerberater*in nachzufragen, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können.

Unterstützung durch den/die Arbeitgeber*in

Viele unserer Teilnehmer*innen werden von ihren Arbeitgeber*innen unterstützt – denn sie können das in den Seminaren und Modulen Gelernte unmittelbar in ihrem Job anwenden.

Die Unterstützung durch den/die Arbeitgeber*in kann eine Voll- oder Teilfinanzierung der Weiterbildung umfassen, aber auch die (teilweise) Freistellung für die Teilnahme an den Präsenztagen. Der Umfang der Unterstützung ist in der Regel Verhandlungssache – sammeln Sie Argumente für Ihr Weiterbildungsvorhaben und gehen Sie aktiv auf Ihre Vorgesetzen zu. Gerne beraten wir Sie dazu.

Förderprogramm für Solo-Selbstständige

Mit dem ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird Solo-Selbstständigen und Freiberufler*innen, die mindestens zwei Jahre ihre Tätigkeit ausüben, eine nachgelagerte Erstattung von Qualifizierungskosten ermöglicht. Weitere Informationen zur finanziellen Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie den Voraussetzungen finden sich hier. Eine Liste der bundesweiten Beratungsstellen ist hier abrufbar.

Bundeswehr

Für Soldat*innen besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Berufsförderungsdienst (BFD): www.bfd.bundeswehr.de.

Bildungsurlaub

Leider können Sie den Bildungsurlaub aktuell nicht bei unseren Weiterbildungen einsetzen. Sollte sich dies ändern, werden wir die Informationen hierzu an dieser Stelle ergänzen.

Finanzielle Unterstützung durch die Länder.

Förderprogramme der Bundesländer

Einem Antrag auf Weiterbildungsförderung geht bei nahezu allen Förderprogrammen eine Beratung bei der jeweiligen Beratungsstelle voraus. Gefördert werden in der Regel nur die Seminarkosten; nicht förderbar sind meist Kosten für Anreise, Hotel- und Verpflegung.

Nordrhein-Westfalen

In NRW gibt es den Bildungsscheck. Seit dem
1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen. Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro.

Der Bildungsscheck wird nach einer kostenfreien Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Der Bildungsscheck NRW wird von der Deutschen Akademie für Public Relations akzeptiert.

Weitere Informationen und Kontaktdaten unter:
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Hamburg

In Hamburg wird der Weiterbildungsbonus PLUS angeboten, der zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen unterschiedlicher Zielgruppen dient und von der Deutschen Akademie für Public Relations akzeptiert werden kann. Details zu den Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Weiterbildungsbonus PLUS sind hier abrufbar.

Schleswig-Holstein

Zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterentwicklung haben Sie als Erwerbstätige/r die Möglichkeit, in Schleswig-Holstein den Weiterbildungsbonus zu beantragen. Details zur Vorgehensweise und zur Höhe des möglichen Zuschusses sind hier abrufbar.

Noch Fragen?

Annette Bouteiller

Programm-Managerin